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   VGH Bayern, 29.03.2022 - 10 ZB 21.1021   

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https://dejure.org/2022,9196
VGH Bayern, 29.03.2022 - 10 ZB 21.1021 (https://dejure.org/2022,9196)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.03.2022 - 10 ZB 21.1021 (https://dejure.org/2022,9196)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. März 2022 - 10 ZB 21.1021 (https://dejure.org/2022,9196)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    FreizügG/EU § 6 Abs. 1, Abs. 2; FreizügG/EU § 5 Abs. 4 S. 1
    Verlust des Rechts eines Unionsbürgers (Polen) auf Einreise und Aufenthalt

  • rewis.io

    Freizügigkeitsrecht, Verlustfeststellung, Gefahrenprognose

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 01.03.2021 - 10 ZB 21.251

    Ausweisung wegen Betäubungsmittelstraftaten

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2022 - 10 ZB 21.1021
    Wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, kann nach ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt etwa BayVGH, B.v. 2.2.2022 - 10 ZB 21.3030 - juris Rn. 3; B.v. 1.3.2021 - 10 ZB 21.251 - juris Rn. 4) von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Kläger eine notwendige Therapie nicht erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat, indem er sich insbesondere außerhalb des Straf- oder Maßregelvollzugs bewährt hat.
  • EuGH, 22.05.2012 - C-348/09

    Straftaten im Bereich besonders schwerer Kriminalität, die im Vertrag über die

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2022 - 10 ZB 21.1021
    Es muss eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (§ 6 Abs. 2 FreizügG/EU), wobei diese Feststellung im Allgemeinen bedeutet, dass eine Neigung des Betroffenen bestehen muss, das Verhalten in Zukunft beizubehalten (EuGH, U.v. 22.5.2012 - C-348/09 - juris).
  • VGH Bayern, 02.02.2022 - 10 ZB 21.3030

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem ausländerrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2022 - 10 ZB 21.1021
    Wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, kann nach ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt etwa BayVGH, B.v. 2.2.2022 - 10 ZB 21.3030 - juris Rn. 3; B.v. 1.3.2021 - 10 ZB 21.251 - juris Rn. 4) von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Kläger eine notwendige Therapie nicht erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung eines künftig straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat, indem er sich insbesondere außerhalb des Straf- oder Maßregelvollzugs bewährt hat.
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2022 - 10 ZB 21.1021
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 29.03.2022 - 10 ZB 21.1021
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 07.12.2023 - 10 ZB 23.1550

    Verlustfeststellung wegen Unterbrechung der Kontinuität des langjährigen

    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht schließlich auch davon ausgegangen, dass bei Straftaten, die wie im Fall des Klägers auf einer Suchterkrankung beruhten oder durch sie gefördert wurden, von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden kann, solange der Kläger nicht die erforderliche Therapie erfolgreich abgeschlossen und - darüber hinaus - die damit verbundene Erwartung eines künftig straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2023 - 10 ZB 21.3201 - juris Rn. 11; B.v. 29.3.2022 - 10 ZB 21.1021 - juris Rn. 10).
  • VG Düsseldorf, 28.06.2022 - 27 K 6757/20

    Polnischer Staatsangehöriger, Verlustfeststellung, Totschlag,

    vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 29. März 2022 - 10 ZB 21.1021 -, juris, Rn. 4.
  • VGH Bayern, 08.05.2023 - 10 ZB 22.2234

    Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts eines Unionsbürgers infolge

    Zutreffend kann von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Kläger nicht die erforderliche Therapie erfolgreich abgeschlossen und - darüber hinaus - die damit verbundene Erwartung eines künftig straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (vgl. BayVGH, B.v. 17.1.2023 - 10 ZB 21.3201 - juris Rn. 11; B.v. 29.3.2022 - 10 ZB 21.1021 - juris Rn. 10).
  • VG Regensburg, 20.06.2022 - RN 9 K 22.1133

    Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts rechtmäßig

    Solange sich der Ausländer nicht außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs bewährt hat, kann nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich verfestigte Verhaltensänderung geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würde (zum Vorstehenden etwa BayVGH, B.v. 29.3.2022 - 10 ZB 21.1021 - juris Rn. 10; B.v. 16.8.2021 - 19 ZB 19.2491 - juris Rn. 14 m.w.N.).
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